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Mittwoch, 10. Juni 2015

RA A. Bredereck - Kündigung erhalten - Kündigungsschutzklage in Drei-Wochenfrist einreichen - 06.2015

Quelle: RA Alexander Bredereck

lmv-jobboerse.de:
RA Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin: RA  Bredereck, Fachanwaltskanzlei zu Problemen und Fragen des Arbeitsrechts, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, wie z.b. auf "Kündigungsschutzklage in Drei-Wochenfrist", die jeden Arbeitnehmer beschäftigen, wenn er vom Chef seine Kündigung erhalten hat. Bei einer Kündigung sind dies die wichtigsten Stichworte: - Kündigungsschutzklage in Drei-Wochenfrist inreichen, - Kündigungsschutzklage auch bei Sozialplan, - Kündigung, - Kündigung formal unwirksam, - Abfindung und klagen, - Abfindungshöhe, - Abfindung und Arbeitslosengeld, - Kosten einer Klage. RA  Bredereck vertritt bundesweit Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben und klärt telefonisch oder per eMail die möglichen Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Quelle: RA Alexander Bredereck / ... in agrartechnik-jobs - news-infos-karriere

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