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RA Dr. jur. Christian Halm, RAin Steffi Bunzol, Bechstedt, Kanzlei Halm & Preßer, Neunkirchen - Scheidung in der Landwirtschaft: RA Dr. jur. Chr. Halm, Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht & Verwaltungsrecht. Fachbauch Scheidung in der Landwirtschaft. Rechts - Gestaltungs- und Kalkulationshandbuch, HLBS Verlag. Die Scheidung ist in der Landwirtschaft ein sehr sensibles Thema, das nicht selten zu heftigen Auseinandersetzungen führt. Eine Scheidung in der Landwirtschaft ist so alltäglich, wie in anderen Beziehungen auch. Nicht alltäglich sind die Rechtsprobleme einer landwirtschaftlichen Scheidung. Die §§ 1565- 1568 BGB regeln die Voraussetzungen der Ehescheidung. Wichtige Themeninhalte: Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), Gütergemeinschaft, Ehevertrag. Vor oder zu Beginn der Ehe kann ein Ehevertrag das Problem lösen. Aber Achtung, seit 2005 unterliegen auch Eheverträge der richterlichen Kontrolle, d.h. auch ein Ehevertrag kann durch das Gericht als unwirksam eingestuft werden. Deshalb sollte eine umfassende Beratung in Anspruch genommen werden, bevor der Ehevertrag geschlossen wird. RAin Steffi Bunzol ist Spezialistin für landwirtschaftliches Scheidungsrecht.
Quelle: RA Dr. jur. Christian Halm / RAin Steffi Bunzol, Autoenteam / Halm & Preßer, Neunkirchen / ... lmv-jobboerse - agribusiness-jobs - lmv presse - Manfred Lorenzen, Soest
RA Dr. jur. Christian Halm, RAin Steffi Bunzol, Bechstedt, Kanzlei Halm & Preßer, Neunkirchen - Scheidung in der Landwirtschaft: RA Dr. jur. Chr. Halm, Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht & Verwaltungsrecht. Fachbauch Scheidung in der Landwirtschaft. Rechts - Gestaltungs- und Kalkulationshandbuch, HLBS Verlag. Die Scheidung ist in der Landwirtschaft ein sehr sensibles Thema, das nicht selten zu heftigen Auseinandersetzungen führt. Eine Scheidung in der Landwirtschaft ist so alltäglich, wie in anderen Beziehungen auch. Nicht alltäglich sind die Rechtsprobleme einer landwirtschaftlichen Scheidung. Die §§ 1565- 1568 BGB regeln die Voraussetzungen der Ehescheidung. Wichtige Themeninhalte: Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), Gütergemeinschaft, Ehevertrag. Vor oder zu Beginn der Ehe kann ein Ehevertrag das Problem lösen. Aber Achtung, seit 2005 unterliegen auch Eheverträge der richterlichen Kontrolle, d.h. auch ein Ehevertrag kann durch das Gericht als unwirksam eingestuft werden. Deshalb sollte eine umfassende Beratung in Anspruch genommen werden, bevor der Ehevertrag geschlossen wird. RAin Steffi Bunzol ist Spezialistin für landwirtschaftliches Scheidungsrecht.
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